Weg-verwaltung für Düsseldorf, Köln, Neuss und ganz NRW durch professionelle Hausverwaltung
Die Wohnungseigentumsverwaltung ist ein Sonderfall im Wohnungseigentumsrecht, denn hier wird Gemeinschaftseigentum verwaltet. Nicht alle Aufgaben einer Hausverwaltung werden von einer Wohnungseigentumsverwaltung übernommen. Allerdings ist es aus Kostengründen oft sinnvoll Wohnungseigentumsverwaltung und Hausverwaltung in eine Hand zu legen.
Was bedeutet Wohnungseigentumsverwaltung in Düsseldorf?
Das Wohnungseigentumsrecht in Deutschland kennt das Gemeinschaftseigentum. Im WEG (Wohnungseigentumsgesetz) ist die Verwaltung solchen Gemeinschaftseigentums geregelt. Man nennt eine solche Verwaltung von Gemeinschaftseigentum an einer Immobilie Wohnungseigentumsverwaltung oder kurz WEG-Verwaltung. Für die Wahrnehmung dieser Verwaltung wird von der Eigentümerversammlung einer Immobilie in Gemeinschaftseigentum ein Verwalter bestellt. Dieser Verwalter ist der Vertreter der Eigentümergemeinschaft nach außen und nimmt die Interessen der Eigentümer wahr. Das betrifft sowohl gerichtliche wie auch außergerichtliche Verfahren, die das Gemeinschaftseigentum betreffen. Bei Grundstückskauf- oder Darlehensverträgen wird der Verwalter nur auf Beschluss der Wohnungseigentümer tätig.
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