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Eigentümerversammlung für Düsseldorf, Köln, Neuss und ganz NRW

Wer Wohneigentum gemeinsam besitzt, muss dessen Verwaltung auf irgendeine Weise organisieren. Die gesetzlichen Vorgaben dazu findet man im Wohneigentumsgesetz (WEG). Eine jährlich abzuhaltende Eigentümerversammlung ist darin vorgeschrieben. Wie diese Versammlung abzuhalten ist, das weiß Ihre professionelle Hausverwaltung in Düsseldorf.

Inhaltsverzeichnis

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Eigentümerversammlung in Düsseldorf
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Eigentümerversammlung in Leverkusen
Eigentümerversammlung in Duisburg
Eigentümerversammlung in Oberhausen
Eigentümerversammlung in Mülheim an der Ruhr

Die Eigentümerversammlung entscheidet über alle Bereiche, die gemeinsames Wohneigentum betreffen

Das Gemeinschaftseigentum an Wohnimmobilien und dessen Verwaltung ist grundsätzlich Sache der Eigentümer. Das Gesetz nennt in diesem Zusammenhang den Begriff der „ordnungsgemäßen Verwaltung“. Um eine solche sicherzustellen, wird eine Eigentümerversammlung im Normalfall einen Verwalter bestellen, der die Wohnungseigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung) in der Praxis wahrnimmt. Dieser Verwalter ist im weiteren Verlauf auch für die Einberufung der jährlichen Eigentümerversammlung (auch Wohneigentümerversammlung) und deren ordnungsgemäße Abwicklung zuständig.

Durchführung einer Wohneigentümer
versammlung in Düsseldorf

Düsseldorf und ganz NRW unterliegt in wohnrechtlichen Fragen Bundesgesetzen, im Falle von gemeinschaftlichem Besitz an Wohnimmobilien dem WEG. Dort sind die Anforderungen an, aber auch die Rechte der Eigentümerversammlung festgelegt. Sie ist mindestens einmal jährlich abzuhalten und wird vom bestellten Verwalter einberufen. Auch wenn mehr als ein Viertel der Wohnungseigentümer eine Versammlung verlangt, muss diese einberufen werden, Die Einladung erfordert die Textform und muss eine Tagesordnung enthalten. Über Tatbestände, die nicht auf der Tagesordnung stehen, kann bei einer Wohneigentümerversammlung kein Beschluss gefasst werden.

Wichtige Punkte, die bei einer Eigentümerversammlung in Düsseldorf abzuhandeln sind

Die Wohneigentümerversammlung ist neben der Bestellung und Abberufung des Verwalters für die Bestellung eines Verwaltungsbeirats und dessen Vorsitzenden zuständig. Der Verwalter legt bei der Versammlung den Wirtschaftsplan, die Jahresabrechnung sowie den Vermögensbericht vor. Der Versammlung obliegt es die Rechtmäßigkeit der Berichte und die ordnungsgemäße Verwaltung zu überprüfen. Außerdem beschließt die Eigentümerversammlung über bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum, berät und beschließt über Instandhaltungsmaßnahmen und Instandsetzungsmaßnahmen, die über die Kompetenzen des Verwalters hinausgehen. Sie ermächtigt den Verwalter zudem zur Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Dritten und entscheidet über Gebrauchsregelungen innerhalb des gemeinschaftlichen Eigentums (z.B.: Hausordnung, Nutzung einer Waschküche etc.).

Beschlussfähigkeit einer Eigentümerversammlung in Düsseldorf

Seit 2020 sind Eigentümerversammlungen von gemeinschaftlichem Wohneigentum in Deutschland bei korrekter Einladung in jedem Fall beschlussfähig. Auch eine teilweise Onlineteilnahme ist seither rechtens. Das Stimmgewicht wird in der Teilungserklärung geregelt. Nach Gesetz gilt das Kopfprinzip, wonach auch der Besitzer mehrerer Wohnungen in einem Objekt nur eine Stimme in der Wohneigentümerversammlung hat. Dies kann aber abweichend geregelt werden, wonach die Stimmen nach Wohneinheit (Objektprinzip) oder nach Miteigentumsanteilen (Wertprinzip) zählen. All diese Vorgehensweise haben Vor und Nachteile. Es ist sinnvoll, dass eine erfahrene Firma zur Immobilienverwaltung deshalb die erste Sitzung einer Eigentümergemeinschaft vorbereitet und diese Dinge transparent mit den Eigentümern klärt.

Eine Wohneigentümerversammlung korrekt durchführen

Neben den oben genannten Bestimmungen zu Ladung und Beschluss sind bei einer Wohneigentümerversammlung weitere Rahmenbedingungen zu befolgen. So ist für jede Sitzung ein Protokoll anzufertigen, das vom Verwalter und dem Vorsitzenden des Verwaltungsrates sowie einem Wohnungseigentümer zu unterschreiben ist. Zusätzlich zu den Niederschriften ist vom Verwalter eine Beschluss-Sammlung zu führen. Darin werden alle von der Versammlung gefassten Beschlüsse im Wortlaut dokumentiert.

Wenn Sie Hilfe bei der korrekten Durchführung eine Eigentümerversammlung in Düsseldorf brauchen, melden Sie sich bei uns. Von der kompletten Hausverwaltung über die Übernahme von Einzelaufgaben wie Mietverwaltung oder Hausgeldabrechnung bis zur Planung und Durchführung von Wohneigentümerversammlungen bieten wir Ihnen alle gewünschten Leistungen einer Immobilienverwaltung.

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