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Weg-verwaltung für Düsseldorf, Köln, Neuss und ganz NRW durch professionelle Hausverwaltung

Die Wohnungseigentumsverwaltung ist ein Sonderfall im Wohnungseigentumsrecht, denn hier wird Gemeinschaftseigentum verwaltet. Nicht alle Aufgaben einer Hausverwaltung werden von einer Wohnungseigentumsverwaltung übernommen. Allerdings ist es aus Kostengründen oft sinnvoll Wohnungseigentumsverwaltung und Hausverwaltung in eine Hand zu legen.

Was bedeutet Wohnungseigentumsverwaltung in Düsseldorf?

Das Wohnungseigentumsrecht in Deutschland kennt das Gemeinschaftseigentum. Im WEG (Wohnungseigentumsgesetz) ist die Verwaltung solchen Gemeinschaftseigentums geregelt. Man nennt eine solche Verwaltung von Gemeinschaftseigentum an einer Immobilie Wohnungseigentumsverwaltung oder kurz WEG-Verwaltung. Für die Wahrnehmung dieser Verwaltung wird von der Eigentümerversammlung einer Immobilie in Gemeinschaftseigentum ein Verwalter bestellt. Dieser Verwalter ist der Vertreter der Eigentümergemeinschaft nach außen und nimmt die Interessen der Eigentümer wahr. Das betrifft sowohl gerichtliche wie auch außergerichtliche Verfahren, die das Gemeinschaftseigentum betreffen. Bei Grundstückskauf- oder Darlehensverträgen wird der Verwalter nur auf Beschluss der Wohnungseigentümer tätig.

Inhaltsverzeichnis

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Welche Bereiche umfasst die Wohnungseigentumsverwaltung in Düsseldorf?

Ob in Düsseldorf oder anderswo in Deutschland, die Aufgaben einer Verwaltung im Rahmen einer WEG-Verwaltung sind im Wohnungseigentumsrecht festgeschrieben. So ist der Verwalter für die Erstellung einer sinnvollen Hausordnung zuständig. In seinen Aufgabenbereich der Verwaltung fällt die ordnungsgemäße Erhaltung der Immobilie in Gemeinschaftseigentum. Auch die ordnungsgemäße Versicherung zählt zu den Aufgaben eines bestellten Verwalters. Dabei ist einerseits die Versicherung des Gemeinschaftseigentums zum Neuwert als Sachversicherung und andererseits die Absicherung der Eigentümer im Rahmen einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht zu regeln. Das Wohnungseigentumsrecht überträgt der WEG-Verwaltung auch die Verantwortung für die Ansammlung einer Erhaltungsrücklage mit der Instandhaltungen und Sanierungen am Gemeinschaftseigentum durchgeführt werden können. Außerdem erarbeitet der Verwalter einen Wirtschaftsplan, in dem das Hausgeld festgelegt wird, mit dem die laufenden Betriebs- und Instandhaltungskosten sowie die Kosten der WEG-Verwaltung beglichen werden. Der Verwalter vereinnahmt und verwaltet das Hausgeld.

Pflichten des Verwalters im Rahmen einer Wohnungseigentumsverwaltung

Neben den oben genannten Arbeitsbereichen gibt es bestimmte Pflichten, die im Wohnungseigentumsrecht
für eine ordnungsgemäße WEG-Verwaltung durch den Verwalter festgelegt sind. Neben dem schon genannten Wirtschaftsplan zählen dazu vor allem die vorzulegende Jahresabrechnung und ein Vermögensbericht über das gemeinschaftliche Vermögen, das der Verwaltung durch den bestellten Verwalter obliegt. Mindestens einmal jährlich beruft der Verwalter eine Eigentümerversammlung ein, die er leitet und bei der er Rechenschaft über seine Tätigkeit ablegt. Der Verwalter ist verpflichtet, alle Gelder, die er im Rahmen seiner Tätigkeit verwaltet, getrennt von seinem persönlichen Vermögen zu halten. Auf diese Weise wird verhindert, dass bei Tod oder Insolvenz des Verwalters die Gelder aus dem Gemeinschaftseigentum in den Nachlass oder die Insolvenzmasse
einfließen.

Qualifikation eines Verwalters im Rahmen einer Wohnungseigentumsverwaltung in Düsseldorf

Das deutsche Wohnungseigentumsrecht kennt inzwischen den Begriff des „zertifizierten Verwalters“. Dieser muss eine Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer ablegen, die vom Justizministerium durch Rechtsverordnung geregelt wird. Personen mit einer Ausbildung als Immobilienkauffrau oder Immobilienkaufmann sowie Hochschulabsolventen mit einem immobilienwirtschaftlichen Schwerpunkt und Juristen mit Befähigung zum Richteramt können sich von dieser Prüfung befreien lassen. Selbstverständlich erfüllen die von uns als WEG-Verwaltung bestellten Verwalter diese Anforderungen.

Abgrenzung der Wohnungseigentumsverwaltung zur Hausverwaltung in Düsseldorf

WEG-Verwaltung und Hausverwaltung sind unterschiedliche Dinge. Sie können für eine Hauseigentümergemeinschaft aber vom gleichen Anbieter übernommen werden, wenn dieser bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Eine sogenannte Mischverwaltung setzt voraus, dass Hausverwaltung und WEG-Verwaltung rechtlich getrennt sind und auch monetär sämtliche Konten getrennt geführt werden.

Wir bieten Ihnen in Düsseldorf an, beide Bereiche oder einen von beiden für Sie kompetent zu erledigen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie eine WEG-Verwaltung, eine Hausverwaltung oder beides brauchen.

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